Meine Ausbildung zur Pflegefachkraft im GPZ-Battweiler
Unsere Azubis 2018/2019
Alte Menschen sind oft unbeholfen und zerbrechlich und manche bekommen die Welt um sich herum kaum noch mit. Die meisten alten Menschen sind irgenwand auf unsere Hilfe angewiesen. Deine Arbeit kann das Leben einer hilfsbedürftigen Person erheblich verändern und sogar verschönern. Während Deiner Ausbildung zur/zum Plfegefachfrau / Pflegefachmann lernst Du mit nahezu jedem Problem umzugehen und sich um hilfsbedürftige Menschen zu kümmern. Auch Du bist irgendwann mal an ihrer Stelle und könntes fremde Hilfe sehr gut gebrauchen, also warum nicht selbst Pflegefachkraft werden?
Wenn Du Interesse an der Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau / Pflegefachmann hast, freuen wir uns auf Deine Bewerbung! Gerne kannst Du auch mal ein paar Schnuppertage bei uns verbringen und so das Berufsbild schon mal kennenlernen.
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Die Ausbildung zum Altenpflegern besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Sie umfasst mindestens 4.600 Unterrichtsstunden und dauert 3 Jahre. Das theoretische Wissen eignest Du Dir in der Fachschule für Altenpflege an. Die praktischen Stunden absolvierst Du in stationären und teilstationären Einrichtungen. Die staatliche Abschlussprüfung am Ende Deiner Ausbildung besteht aus insgesamt drei Prüfungen. Davon ist eine schriftlich, eine praktisch und eine mündlich.
1. ein mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
2. ein Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss - sofern
a) eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,
c) eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird, oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
- im 1. Ausbildungsjahr 1.040,69 €
- im 2. Ausbildungsjahr 1.102,07 €
- im 3. Ausbildungsjahr 1.203,38 €
- Zeitzuschläge
- Feiertagszuschläge
- Dienstkleidung
und natürlich jede Menge praktische und theoretische Unterstützung währen Deiner Ausbildung. Nach erfolgreichen Abschluss Deiner Ausbildung hast Du gute Chancen auf einen sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz - vielleicht sogar bei uns im Haus.
...es allein in Deutschland über 11.000 Pflegeinstitutionen gibt?
...in Deutschland rund 2,42 Millionen Menschen pflegebedürftig sind?
...die Nähe eines Menschen gesund machen kann?
...es eine Frau gab, die 122 Jahr alt geworden ist?
Sie hieß Jeanne Calment und starb am 4. August 1997!